Schluss mit der GEZ-Propaganda!

Gemeinsam stoppen wir den Rundfunkbeitrag!

Über den Datenschutz ist die GEZ angreifbar

Wir haben mehrere Wege gefunden, dem Beitragsservice die Grundlage für die Datenverarbeitung und damit für den Rundfunkbeitrag zu entziehen.

Schließe dich unserer wachsenden Gemeinschaft von über 25.000 Beitragsblockern an und werde Teil der Geschichte.

Wir zeigen dir genau, wie es geht. Je mehr mitmachen, desto schneller sind wir erfolgreich. Sei dabei!

Mir reicht’s – Ich mach mit!

Du bekommst von uns alle Unterlagen, um den Rundfunkbeitrag zu stoppen.

Wie schafft der Beitragsstopper das?

  • Wir greifen die Datenschutzmängel des Beitragsservices an
  • Wir gehen gemeinsam gegen Festsetzungsbescheide vor
  • Wir beweisen vor Gericht, dass der ÖRR nicht neutral und ausgewogen berichtet

Wir sind bereits über 25.000 Beitragsblocker, die gemeinsam eine klare Botschaft senden. Sei auch du Teil des Wandels. Jetzt ist die Zeit zu handeln - mit einmalig 55,08 Euro bist Du dabei.

Beitragsstopper

Genug ist genug.

Sogar Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks fordern in einem offenen Brief eine radikale Reform.

...mehr erfahren

Sie prangern das strukturelle Versagen und die mangelnde Meinungsvielfalt an. Kritische Berichterstattung? Fehlanzeige. Stattdessen werden regierungskritische Positionen verzerrt oder unterdrückt.

Die Erhebung des Rundfunkbeitrags ist nachweislich verfassungs- und europarechtswidrig und daher untragbar. Genau deshalb kämpfen wir vor den Verwaltungsgerichten dafür, diesem Zwangssystem ein Ende zu setzen.

Noch einen allerletzten Beitrag bezahlen und dann ist Schluss!

Bundesverfassungsgericht sieht Handlungsbedarf

Der öffentlich-rechtliche Auftrag, den das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom

...mehr erfahren

18.07.2018 als Grundlage für die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags definiert hat, wird von ARD und ZDF nicht mehr erfüllt. Die Voraussetzung, dass ein individueller Vorteil für die Bürger besteht – durch authentische, sorgfältig recherchierte und vielfältige Berichterstattung – ist nicht mehr gegeben.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts fordert die Fachgerichte und Landesrundfunkanstalten dazu auf, die Einwände gegen die Qualität und Vielfalt der Programme individuell zu prüfen. Gemeinsam liefern wir die Argumente und Beweise, die diesen Umstand belegen.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts betonte, dass der Rundfunkbeitrag nur verfassungskonform ist, wenn er einen klaren Vorteil für den Einzelnen bietet. Doch die Realität hat sich geändert: Die ursprüngliche Grundlage des Urteils ist nicht mehr erfüllt. Dies könnte bei einer positiven Entscheidung der Gerichte das Aus für den Zwangsbeitrag bedeuten.

Unausgewogene Berichterstattung

Wir Bürgerinnen und Bürger wollen uns ohne Bevormundung und Ideologie frei informieren und diskutieren können.

...mehr erfahren

Doch der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat diesen Anspruch längst verloren. Statt einer ausgewogenen Berichterstattung erleben wir Ideologie und Einseitigkeit. Gemeinsam mit dir wollen wir dafür sorgen, dass der Rundfunk von Grund auf reformiert wird – ehrlich, transparent und frei von Manipulation. 

Nur eine Organisation, die sich an die Prinzipien der Meinungsfreiheit hält, kann die Voraussetzungen für eine funktionierende Demokratie schaffen. Deine Unterstützung macht den Unterschied!

Massive Datenschutzverstöße

Der Beitragsservice handelt ohne rechtliche Grundlage und verstößt systematisch gegen die Datenschutzrechte der Bürger.

...mehr erfahren

Daten der Beitragszahler werden von den Kommunen weitergegeben – ohne rechtmäßige Zustimmung. Der Beitragsservice, als Teil einer nichtrechtsfähigen Körperschaft, ist gar nicht berechtigt, solche Vereinbarungen zu schließen.

Wir wehren uns gegen diese Verstöße – sowohl auf kommunaler Ebene als auch direkt bei den Rundfunkanstalten. Gemeinsam können wir dafür sorgen, dass Datenschutz wieder ernst genommen wird.

Mir reicht’s – Ich mach mit!

So funktioniert's:

Bei systematischen, dauerhaften Verstößen der öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten gegen das Rechtsstaatsprinzip, gesetzliche und vertragliche Grundlagen kann der Beitragszahler nicht verpflichtet sein, diese Rechtsverstöße mit seinen Beiträgen zu finanzieren.

Einer für alle – alle für einen

Allein ist es kaum zu bewältigen, die Argumente und Beweise zu sammeln, die nötig sind, um den Rundfunkbeitrag vor allen Verwaltungsgerichten wegen Datenschutz-Verstößen und einseitigen Inhalten zu Fall zu bringen. Doch zusammen haben wir die Mittel und die Expertise.

Ein Team von spezialisierten Rechtsanwälten hat deshalb als Lösung eine rechtlich wohldurchdachte Reihe sehr wirksamer Dokumente entwickelt, mit der Du dich dagegen wehren kannst, rechtswidrig festgesetzte Zwangsbeiträge zu bezahlen.

Schließe dich unserer wachsenden Gemeinschaft an. Gemeinsam setzen wir uns für eine demokratische Medienlandschaft ein und beenden die Zwangsbeiträge. Ohne einen unabhängigen, inhaltlich ausgewogenen, freien Rundfunk gibt es keine Demokratie.

1.

Eine gut durchdachte Vorgehensweise

Wir gehen gemeinsam mit allen juristischen Mitteln dagegen vor, dass der Rundfunkbeitrag weiterhin festgesetzt und durchgesetzt wird. Das ist eine Aufgabe, die von unseren Rechtsanwälten umfassend ausgearbeitet wurde. Jeder einzelne wird damit in die Lage versetzt, auf höchstem Niveau gegen Beitragsbescheide vorzugehen, datenschutzrechtliche Verfehlungen anzukreiden und auch vor ein Verwaltungsgericht zu ziehen. Die erforderliche Klage mit über 240 Seiten und tausenden Beweisangeboten stellen wir bereit. Eine individuelle, anwaltliche Vertretung mit hohen Kosten ist deshalb nicht mehr erforderlich. Egal, wie die Gegenseite reagiert, erhältst Du die dafür passenden Antwortschreiben für Kommunen und Landesrundfunkanstalten.

Solltest Du darüber hinaus Verständnis-Fragen haben, kannst Du Dich jederzeit an unseren Support wenden. Wir helfen Dir gerne weiter. Unser Anwaltsteam verbessert unsere Vorgehensweise fortlaufend.

2.

Beweise massenweise

Dass sich zigtausend Engagierte erfolgreich gegen den ÖRR-Zwangsbeitrag wehren, ist schon ein starkes Stück. Damit nicht genug: Durch die App rundfunkalarm.de erzeugen wir mit tausenden von Rundfunkteilnehmern Tag für Tag eine wahre Flut von kinderleicht, jedoch fachgerecht erstellten Programmbeschwerden an die öffentlich-rechtlichen Sender und deren Aufsichtsgremien, die Rundfunkräte. Nur so ist es möglich, dass wir weit über den Einzelfall hinaus tatsächlich das systematische Versagen und die flächendeckenden Vergehen des ÖRR akribisch nachweisen und als explosive Beweissammlung zur Untermauerung von Klagen einsetzen können. Dieses geballte Wissen steht dem Beitragsstopper voll zur Verfügung.

3.

Noch mehr Spaß beim Protest:
Hier ist die Beitragsstopper-Lawine!

Der ÖRR ist eine Lachnummer. Wir machen uns daher zigtausendfach auch im Freundeskreis, bei Bekannten und in den Sozialen Medien über den ungerechtfertigten Rundfunkbeitrag lustig. Hier findest du eine Druckanleitung. Du kannst auch jede Datei herunterladen bzw. direkt über die sozialen Medien teilen.Nun lasst uns alle lustig machen und über Beitragsservice lachen!

Meme herunterladen
Meme teilen
Meme herunterladen
Meme teilen
Meme herunterladen
Meme teilen
Meme herunterladen
Meme teilen
Meme herunterladen
Meme teilen
Meme herunterladen
Meme teilen
Meme herunterladen
Meme teilen
Meme herunterladen
Meme teilen
Mir reicht’s – Ich mach mit!

Wie konnte man 2013 bloß die bekannte Marke „GEZ“ aufgeben und in „Beitragsservice“ umbenennen? Sollte bestimmt freundlicher klingen. Der Etikettenschwindel setzte sich jedoch nie so richtig durch. Selbst ARD und ZDF halten das bekannte Kürzel noch wacker als Webadresse gez.de am Leben. Da wollen wir natürlich kein Spielverderber sein: Hier noch ein paar nostalgische Sharepics. Viel Spaß beim Verteilen!

Mir reicht’s – Ich mach mit!

Häufig gestellte Fragen

+ Was sollte die Rechtschutzversicherung für eine Datenschutzklage beinhalten?

Informiere Dich bitte genau, was die jeweiligen Rechtschutzversicherungen abdecken. Du kannst im konkreten Fall dein Anliegen schildern (meist ist dies per E-Mail am besten) und Deckung anfragen. Je nach Vertrag kann Deckung beispielsweise bestehen in folgenden Sparten:
◦ Steuerrechtschutz, unerlaubte Handlung, Datenschutz
◦ Verwaltungsrechtsschutz
◦ Schmerzensgeldansprüche / Schadensersatz

Wichtig! Du hast um Deine Rechte zum Datenschutz einzuklagen keine feste Frist. Von daher könntest Du auch erst entspannt eine Rechtschutzversicherung abschließen und nach der Sperrfrist mit dem Anfordern der Daten und einer Klage beginnen. Direkte Empfehlungen können und dürfen wir zu Anbietern nicht aussprechen.

+ Warum wird die DSGVO von meiner Gemeinde und der Landesrundfunkanstalt nicht eingehalten? Wie kann ich mich dagegen wehren?

Die Meldebehörde sendet Deine Daten an den Beitragsservice. Der Beitragsservice ist eine nichtrechtsfähige Organisation und kann daher die Sicherheit Deiner Daten nicht garantieren. Die Gemeinde ist ermächtigt, Daten an die Landesrundfunkanstalten zu übermitteln, nicht aber an den (nichtrechtsfähigen) Beitragsservice.

Wohin die Daten dann vom Beitragsservice aus genau wandern ist völlig unklar, eine Weitergabe an Druckereien, Postdienstleister, Inkassounternehmen etc. steht im Raum.

Gegen diesen Kontrollverlust Deiner Daten gehen wir vor!

Wir haben dazu Unterlassungsaufforderungen, sowohl an die Landesrundfunkanstalten als auch an die Meldebehörden für Dich vorbereitet und Du kannst auch, wenn Deiner Aufforderung nicht Folge geleistet wird klagen.

In jedem Fall ist es sinnvoll, eine (kostenfreie) Selbstauskunft nach Art. 15 DSGVO zu beantragen. Mit dieser kannst du eine Übersicht über die vom Beitragsservice über dich verarbeiteten personenbezogenen Daten gewinnen.

Zudem kannst du die Unterlassung einer Verarbeitung Deiner personenbezogenen Daten durch den (nichtrechtsfähigen) Beitragsservice begehren.

Dazu kannst du wählen ob du noch aufgrund des Kontrollverlusts über deine Daten und aufgrund des Datenschutzverstoßes ein Schmerzensgeld nach Art. 82 DSGVO fordern willst. Du hast einen Anspruch darauf, zu erfahren, welche Daten genau zu Deiner Person verarbeitet und gespeichert werden. Dies umfasst alle Dokumente und Schriftstücke, die dich identifizierbar machen, also – alle Emails, alle Schreiben, alle Korrespondenz über dich, alle Zahlungsbuchungen etc.

Du kannst gegenüber den Städten oder Gemeinden und den Landesrundfunkanstalten von deinen Rechten aus der DSGVO Gebrauch machen. Wieso soll der öffentlich-rechtliche Rundfunk sich nicht an die DSGVO halten müssen, alle anderen aber schon?

Wir unterstützen Dich wie immer mit den nötigen Informationen und Anschreiben im Login Bereich.

+ Warum wurde das Thema nicht schon früher angegangen?

Da viele Abläufe in den Gemeinden „schon immer“ so gemacht wurden, hat da einfach keiner genau hingeschaut. Wir schon!
Wir haben dafür die passenden Ansätze entwickelt, um den Stein ins Rollen zu bringen. Sobald nachweislich Deine Daten vom Einwohnermeldeamt an den Beitragsservice weitergeleitet wurde, kannst Du Dich dagegen mit einer Unterlassungsaufforderung wehren. Dabei bekommt Deine Meldebehörde bzw. Bürgermeister und auch Deine Landesrundfunkanstalt einen auf die Mütze. Die Unterlassungsaufforderung findest Du in Deinem Login Bereich.

+ Was kostet eine Datenschutzklage?

Wenn Deiner Aufforderung nicht vollständig stattgegeben wird, hast Du die Möglichkeit, deine Rechte vor Gericht geltend zu machen.

Der Streitwert kann in diesen Fällen je nach Konstellation sehr hoch angesetzt werden (je nachdem welche Rechte Du genau einklagst). Solltest Du eine Rechtschutzversicherung haben, könnte es sinnvoll sein, bei dieser für eine beabsichtigte Klage Deckung anzufragen, damit Du mit Hilfe der Versicherung und ggf. eines versierten Anwalts Deine Rechte geltend machen kannst.

Wenn Du ein Schmerzensgeld einklagen oder aufrechnen willst, werden hierfür die Landgerichte zuständig sein, da diese für Prozesse auf Anwaltshaftung zuständig sind. Das heißt hier würde Anwaltszwang herrschen und du kannst einen solchen Prozess nicht ohne einen Anwalt führen.
Wir empfehlen daher, sich für diese Klage eine Rechtschutzversicherung abzuschließen.

Warum wir die Schritte dennoch vorschlagen anbieten und dahinter stehen:

Wir können nur etwas verändern, wenn wir MACHEN STATT MECKERN!

+ Wie genau ist der Ablauf?

Welle 1
Mit bis zu drei aufeinanderfolgenden Schriftsatz-Wellen wehrst Du Dich gegen die rechtswidrige Festsetzung bzw. Durchsetzung des Rundfunkbeitrags. Mit der ersten Welle forderst Du vom Beitragsservice der Rundfunkanstalten einen Festsetzungsbescheid ein. Sei entspannt, wenn es eine Weile dauert, bis Dir der Festsetzungsbescheid zugestellt wird. Wichtig ist, dass du schon an dieser Stelle deine Zahlungen an den Beitragsservice einstellst. Nach Erhalt des Festsetzungsbescheides wird der Widerspruch eingelegt. Sobald Du den Widerspruchsbescheid erhältst, kannst Du mit der 2. Welle beginnen.

Welle 2
In der zweiten Welle bist du, nachdem Du den Widerspruchsbescheid des Beitragsservices bzw. der Landesrundfunkanstalt erhalten hast. Nun gilt es, vor das zuständige Verwaltungsgericht zu ziehen und die Rechtmäßigkeit des Bescheids überprüfen zu lassen. Ohne Anwaltszwang und perfekt vorbereitet mit einer Klage und ausreichend Belegen kannst Du für nur 114 Euro Gerichtskosten (vorausgesetzt der Streitwert übersteigt nicht die 500 Euro) sehr schnell und effektiv vorgehen. Diesen Schritt gehen tausende Menschen gleichzeitig und zwar vor allen Verwaltungsgerichten der Republik – mit einem Ziel: in Karlsruhe zur Entscheidung zu landen.

Welle 3
Sollte trotz des laufenden Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht eine vollstreckende Instanz auf Dich zukommen, warten in Welle 3 weitere Schreiben, mit denen die Vollstreckung angegriffen wird. Dieses Vorgehen ist juristisch wohlüberlegt und wirkungsvoll

+ Was genau ist der rechtliche Hintergrund?

Das Bundesverfassungsgericht hat im Rahmen seines Urteils vom 8. Juli 2018 (1 BvR 1675/16, 1 BvR 981/17, 1 BvR 745/17) festgestellt, dass für die Erhebung des Rundfunkbeitrags nur dann eine verfassungsrechtliche Rechtfertigung gegeben ist, solange ein die Erhebung rechtfertigender Vorteil in Form einer authentischen, auf sorgfältig recherchierten Informationen beruhenden, vielfältigen Berichterstattung gegeben ist, die einen individuellen Vorteil bietet. 
Dieser öffentlich-rechtliche Auftrag, den das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 18.07.2018 als maßgeblichen Grund für die Rechtmäßigkeit des Beitrags ausführte, wird nicht mehr erfüllt. Der die Erhebung des Rundfunkbeitrags rechtfertigende individuelle Vorteil ist nicht mehr gegeben. 
Die dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18.07.2018 zugrundeliegende Sachlage (seinerzeit hat das Bundesverfassungsgericht diesen Auftrag als erfüllt angesehen) ist daher nicht mehr gegeben und geändert. Das bedeutet das Aus für den Zwangs-Rundfunkbeitrag.

+ Ist der Beitragsstopper legal?

Ganz klar ja. Wir greifen lediglich fehlerhafte Verwaltungsverfahren auf juristische Art und Weise an. Das ist das gute Recht eines jeden Bürgers und einer jeden Bürgerin in der Bundesrepublik Deutschland. Sämtliche Argumente basieren auf dem Grundgesetz und geltendem Recht.

+ Kommt der öffentlich-rechtliche Rundfunk überhaupt seinem Auftrag nach?

Genau das ist die zentrale Frage, die wir nun vor sämtlichen Verwaltungsgerichten massenhaft klären lassen.

+ Sind meine Daten sicher?

Ja, Deine Daten sind bei uns sicher. Sie werden gemäß der aktuellen Datenschutzbestimmungen verwaltet und nicht an Dritte weitergeben. Unsere Datenschutzbestimmungen findest du hier

+ Warum ist der Unternehmenssitz in den Niederlanden?

Als Organisatoren des Portals haben wir uns bewusst dafür entschieden, den Sitz unserer Gesellschaft in den Niederlanden zu registrieren. Das ermöglicht uns im Falle juristischer Auseinandersetzungen mehr Handlungsspielraum. Zudem hat die Erfahrung gezeigt, dass das EU-Recht in solchen Fällen auch ein wirksamer Schutz vor Willkür und Zensur sein kann.

+ Ist es sicher, dass der Beitragsstopper wirkt?

Wie bei allen rechtlichen Fragen, gibt es keine letztendliche Gewissheit, bevor man nicht vor dem höchstmöglichen Gericht gewesen ist. Sämtliche Argumente und Schreiben wurden von Top-Juristen entwickelt und basieren vollständig auf den in Deutschland gültigen Gesetzen. Wir sind der festen Überzeugung, unsere Rechtsauffassung durchsetzen zu können.

+ Kann ich zu jeder Zeit starten?

Ja, Du kannst jederzeit bei uns starten und Dich von der Zwangspropaganda befreien, denn die Rundfunkbeiträge werden in jedem Quartal wieder neu fällig. Du benötigst dafür lediglich die Beitragsnummer vom Beitragsservice. Dabei ist es nicht relevant, ob Du bereits einen Festsetzungsbescheid hast, eine Androhung zur Vollstreckung oder bereits vollstreckt wurde. Du steigst in der Welle ein, in der Du Dich gerade befindest. Wir helfen Dir gerne.

+ Was kostet der Beitragsstopper?

Der Beitragsstopper kostet einmalig € 55,08. Dafür erhältst Du alle anwaltlich erarbeiteten Schreiben, um Dich in drei Schriftsatz-Wellen gegen die Vollstreckung des Rundfunkbeitrags wehren zu können. Weitere Kosten durch uns entstehen nicht.

+ Warum kostet der Beitragsstopper Geld?

Die von Top-Juristen entwickelten Schreiben und vor allen Dingen die juristisch abgesicherte Vorgehensweise haben in der Erstellung sehr viel Geld gekostet und müssen fortlaufend weiterentwickelt werden. Weiterhin unterstützen wir unsere Nutzer bei sämtlichen weiteren Schritten in den Wellen 2 und 3 mit unserem Support. Das ist nur möglich, wenn wir die erforderlichen Gelder von unseren Nutzern erhalten.

+ Kann der Beitragsstopper auch von Unternehmen genutzt werden?

Ja, das ist möglich. Die Argumente für Unternehmen sind identisch mit den Argumenten für Privatnutzer.

+ Wie bezahle ich?

Bezahlt wird der Beitragsstopper mit Sofortüberweisung, SEPA-Lastschrift, Kredit- oder Debitkarte, Onlineüberweisung oder Giropay. Wir wickeln die Zahlung über den Zahlungsdienstleister Novalnet ab. Alternativ kann der Preis von 55,08 Euro unter Angabe der Email-Adresse auch direkt auf unser Giro-Konto überwiesen werden:

Name: Redcap BV
IBAN: NL96 INGB 0675 8406 51
BIC: INGBNL2A (ING)

+ Ich habe bei der Folgenbeseitigungsklage Gerichtskosten bezahlt, kann ich die wieder zurückfordern?

JA!
Wenn die damalige Folgenbeseitigungsklage oder auch die Dienstaufsichtsbeschwerde als Erinnerung beim Amtsgericht gewertet wurde und Du eine Gebührenrechnung erhalten und bezahlt hast. Eine Erinnerung ist gerichtsgebührenfrei.
Sollte das Verfahren als Klage gewertet worden sein, dann kannst Du die Gebühren ganz bzw. Teilweise (in diesem Fall 2/3 der Kosten) zurückfordern.
Schick einfach einen Zweizeiler mit dem Aktenzeichen an das zuständige Amtsgericht und informiere das Amtsgericht, dass die Erinnerung gerichtsgebührenfrei ist.
Erbitte die Erstattung der unverbrauchten Gerichtskosten auf Dein Bankkonto.

+ Kostet mich eine Erinnerung vor dem Amtsgericht was?

Wenn Du eine Erinnerung beim Amtsgericht eingereicht hast, ist die Gerichtsgebühr frei.
Sollte das Amtsgericht Dir eine Rechnung schicken, dann informiere das Amtsgericht, dass die Erinnerung gerichtsgebührenfrei ist. Solltest Du bereits gezahlt haben, dann fordere einfach mit einem 2-Zeiler die Gebühren zurück.

+ Welche alternativen Versandmethoden gibt es?

Ausdrucken und postalisch Versenden ist nicht jedermanns Sache.
Zumal man dazu einen Drucker benötigt, und auch noch Zeit, um zur Post zu gehen.
Frag am besten bei Deinem Gericht, welche Optionen es Dir anbieten kann. Alternativ haben wir hier ein paar Versandmethoden zusammengestellt, die von den meisten Gerichten akzeptiert werden.

Fax:
Das Fax wird von allen Gerichten anerkannt. Es gibt unterschiedliche Anbieter - auch online, so dass Du nicht zwingend ein Faxgerät benötigst. Die Kosten sind verhältnismäßig gering. Erkundige Dich allerdings vorab beim Gericht, ob das Gericht Dir nicht die dort hingeschickten Seiten in Rechnung stellt. Hier findest Du unterschiedliche online Anbieter. https://praxistipps.chip.de/fax-online-senden-diese-kostenlosen-anbieter-gibt-es_13517 Es gibt allerdings noch weitere wie Easybell oder Wise. Bitte schau Dir die Angebote genau an und entscheide selbst, wie Du den Versand handhaben möchtest. Wichtig ist, dass Du einen Nachweis hast.

DE-Mail:
Ist seit dem 31.08.2024 nicht mehr verfügbar. Bitte informiere Dich bei Deinem zuständigen Gericht welche alternativen Versandmethoden Dir nun zur Verfügung stehen.

EGVP:
Das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach ist eine Kommunikationsinfrastruktur, mit der seit 2004 von authentifizierten Teilnehmern an die teilnehmenden Gerichte und Behörden elektronische Dokumente und Akten übermittelt werden können. Bitte informiere Dich bei Deinem Verwaltungs- / Amtsgericht, ob sie diese Versandmethode akzeptieren. Mehr Informationen dazu erhältst Du hier: https://egvp.justiz.de

Bund-ID:
Auch die Bund-ID soll in Zukunft als verifizierte Versandmethode in Kommunikation mit den Verwaltungs- / Amtsgerichten genutzt werden. Bitte informiere Dich, ob es auch bei Deinem Gericht der Fall ist. Mehr Informationen zur Bund-ID erhältst Du hier: https://id.bund.de/de

+ Ist es wichtig, beim Verwaltungsgericht Fristen einzuhalten, und wie kann ich sie verlängern?

Es ist in dem Verfahren vom Verwaltungsgericht wichtig, dass Fristen grundsätzlich eingehalten werden.
Wenn Du siehst, dass Du eine Frist nicht einhalten kannst, besteht immer die Möglichkeit der Fristverlängerung.
Fristen können immer großzügig verlängert werden. Du brauchst für eine Fristverlängerung lediglich einen Zweizeiler an das Gericht zu schreiben. „Hiermit beantrage ich eine Fristverlängerung auf Grund von – Urlaub, Krankheit, wegen erheblicher Arbeitsüberlastung, Rechtsrat einholen, Du willst Dich noch informieren, usw." Somit kannst Du das Verfahren selbst hinauszögern, um bestens vorbereitet zu sein.
Was passiert wenn, die Frist zur möglichen Verlängerung verstrichen ist?
Selbst wenn die ursprünglich gesetzte Frist verstrichen ist, bevor Du alle Dokumente eingereicht hattest, zählen immer noch alle Argumente / Dokumente, die Du bis zu der Entscheidung vor Gericht eingereicht hast.
Also es gilt auf jeden Fall: Auch wenn die Frist bereits abgelaufen ist, kannst Du nachträglich Dokumente einreichen. Die Dokumente müssen bei der Entscheidung vor dem Verwaltungsgericht mitberücksichtigt werden.